Studium Erasmus
Am IÜD bestehen Erasmus-Kooperationen mit über 40 ausländischen Hochschulen. Das Erasmus-Programm ist das 1987 gegründete Mobilitätsprogramm der Europäischen Union. Es fördert die Zusammenarbeit von Hochschulen innerhalb der EU und mit anderen europäischen Ländern (EU-Beitrittsländer, Schweiz, Norwegen, Türkei) sowie die Mobilität von Studierenden und Dozenten.

Im jeweiligen Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) haben Studierende, solange sie in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sind, jeweils 12 Monate Erasmus-Studienzeiten an einer Partnerhochschule (mindestens 3 Monate) bzw. Erasmus-Praktikumszeiten (mindestens 2 Monate) zur Verfügung, die sie beliebig innerhalb des Studienabschnitts verteilen können. Es ist möglich, an verschiedenen Universitäten in unterschiedlichen Ländern oder im selben Land zu studieren.
Die Beantwortung von Fragen zum Bewerbungsprozess, Auswahl und Platzvergabe, Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes sowie die Betreuung nach der Rückkehr liegen im Aufgabenbereich der Erasmus-Koordination des IÜD.
Studienbezogene Aufenthalte an einer Partnerhochschule
Bachelor-Studierende
Bachelor-Studierende können zurzeit im 3., 4. und u. U. im 5. Semester einen oder mehrere Auslandsaufenthalte absolvieren, ohne dass ein zusätzliches Semester an die Regelstudienzeit angehängt werden muss.
Sofern die Bewerbung im letzten Jahr des Bachelor-Studiums erfolgt und sich der Studierende für das Master-Studium in Heidelberg einschreibt, ist es ebenfalls möglich, im ersten Jahr des Master-Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. In diesem Fall wird der Zeitraum zur Erasmus-Zeit des MA-Studienabschnitts und nicht des BA-Studienabschnitts gezählt.

Master-Studierende
Master-Studierende können sich bereits ab dem 1. Semester für einen Erasmus-Aufenthalt von 2-12 Monaten bewerben. Die Endprüfungen verschieben sich dann um die entsprechende Zeit. Die Teilnahme am Erasmus-Programm für einen Studienaufenthalt ist mit dem neuen Programm mehrfach möglich. Das bedeutet, dass man auch im Master noch einmal einen Auslandsaufenthalt absolvieren kann, auch wenn man im Bachelor bereits über Erasmus im Ausland war.

Wichtige Informationen: Bewerbung, Zusage, Prüfungsleistungen
Bewerbung für ein Erasmus-Studium
Bewerbungen für ein Erasmusstipendium sind jederzeit möglich. Die Studierenden wählen unter den Partneruniversitäten im Land ihrer Wahl den bevorzugten Studienort und eine Alternative aus. Es können auch zwei Studienorte in zwei beliebigen Semestern gewählt werden oder derselbe Studienort in zwei beliebigen Semestern.
Das Bewerbungsformular muss ausgefüllt werden und dem zuständigen Erasmus-Koordinator zugehen.
Bewerbungsfristende ist stets der vorletzte Freitag im Januar. Danach wird über die Vergabe der Stipendien für das darauffolgende akademische Jahr entschieden. Bis Ende Februar werden die Zusagen oder begründeten Absagen versendet. Die Auswahl findet nach Kriterien der Zuverlässigkeit, der Motivation und der erbrachten Leistungen statt.
Zusage
Mit der Zusage erhalten die Studierenden einen Link zur Generierung einer Annahmeerklärung. Diese muss entsprechend ausgefüllt werden und bis Ende März dem jeweiligen Fachkoordinator zugehen.
Ein sog. Learning Agreement, das alle zu belegenden Lehrveranstaltungen während des Auslandssemesters bzw. -jahres enthält, muss dem Erasmus-Koordinator bis Ende Juni vorliegen. Die Erstellung des Learning Agreements kann nur in Rücksprache mit dem Erasmus-Koordinator erfolgen.

Prüfungsleistungen
Während des Auslandsaufenthalts ist es möglich, Prüfungen am IÜD abzulegen. Es ist jedoch nicht möglich, Kurse zu besuchen. Im Zweifelsfall sollte das Prüfungsamt zu Rate gezogen werden.
Vor Erstellung des Learning Agreements müssen die Fachstudienberater und Erasmus-Koordinatoren beider Sprachen aufgesucht werden, um evtl. ergänzende Prüfungen und das Vorziehen oder das Hinauszögern von Kursen zu planen, falls für bestimmte Kurse im Ausland keine anrechenbaren Entsprechungen gefunden werden können.
Das IÜD fördert im Rahmen des Möglichen die Anrechnung der im Rahmen eines geregelten Auslandsaufenthaltes an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen. Es gelten dennoch einige Beschränkungen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Erasmus-Koordinator in Verbindung, um sich darüber zu informieren. Für Übersetzungskurse gilt im Allgemeinen Folgendes:

Sprachquerkombinationen in Übersetzungskursen:
- Übersetzungskurse in sprachlicher Querverbindung (d.h. zwei Sprachen des IÜD-Angebots, jedoch nicht das laut Prüfungsordnung vorgesehene Sprachenpaar) können nach vorheriger Absprache mit dem IÜD-Koordinator anerkannt werden.
Beispiel: Luisa studiert im B.A. Übersetzungswissenschaft mit der Kombination Deutsch-Spanisch-Englisch am IÜD. Sie absolviert einen Erasmusaufenthalt an der Universidad de Granada (Spanien). Vor dem Auslandsaufenthalt bespricht sie mit ihrem Erasmus-Koordinator am IÜD die Möglichkeit, einen Übersetzungskurs EN > SP in Granada zu belegen und diesen in Heidelberg anerkennen zu lassen. Luisa kann die Anrechnung entweder für eine Übersetzungsübung DE > SP (A- in B-Sprache) oder EN > DE (C- in A-Sprache) beantragen. - Es werden maximal zwei Kurse mit Sprachquerverbindung pro Semester anerkannt.
- Querverbindungen mit einer oder zwei Sprachen, die am IÜD nicht vertreten sind, werden als Übersetzungsübungen nicht anerkannt.

Erasmus-Praktika können auch im auf die Beendigung des Studienabschnitts folgenden Jahr absolviert bzw. gefördert werden, sofern die Bewerbung noch im letzten Studienjahr erfolgt.
Weitere Informationen rund um Praktikumsmöglichkeiten und das Erasmus-Placement-Programm liefert das Praktika-Center.