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Master of Arts MA Konferenzdolmetschen

Dolmetschen in internationalen Kontexten – wissenschaftlich fundiert und praxisnah

Sie sehen sich als Dolmetscherin oder Dolmetscher, tätig in EU-Institutionen, internationalen Organisationen, Ministerien, auf Fachkonferenzen oder auf dem freien Markt? Sie reisen gerne und wollen beruflich aktiv mit Sprachen und im Team arbeiten? Der MA Konferenzdolmetschen bereitet Sie auf diesen Karriereweg vor. Sie lernen wissenschaftlich fundiert und praxisnah, wie Sie professionell in internationalen Kontexten dolmetschen. Der Masterstudiengang zählt seit vielen Jahren zu den wenigen exklusiven, voll etablierten Studienprogrammen für Konferenzdolmetscherinnen und -dolmetscher im deutschsprachigen Raum. Er wird für die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch angeboten.

Konferenzdolmetscherin in einer Dolmetschkabine und im Hintergrund eine Konferenz - AI generated

Mit einem linguistischen oder translatorischen Grundstudium bringen Sie die besten Voraussetzungen für diesen Master mit, es ist aber auch ein Quereinstieg ins Dolmetschen möglich. Wichtig sind exzellente Sprachkompetenzen, organisatorische Kompetenzen und Stressresistenz.

Studieninhalte

  • Intensive Praxis im Konsekutiv- und Simultandolmetschen
  • Translations- und Dolmetschwissenschaft
  • Strategisches Zuhören und kognitive Koordinationsprozesse
  • Notizentechnik und Gedächtnismanagement
  • Digitale Tools und KI-gestützte Technologien für den Dolmetscheinsatz
  • Dolmetsch-Workflow mit Terminologiearbeit
  • Praxisnahe, institutseigene Fachkonferenzen, wie die Montagskonferenz 
  • Interkulturelle Handlungskompetenz
  • Exkursionen zu EU-Institutionen

Weitere Informationen zum Studiengang

Perspektiven nach dem Studium

Der MA Konferenzdolmetschen bereitet Sie gezielt auf das Dolmetschen vor, aber es stehen Ihnen auch andere Karrierewege offen:

  • Dolmetschen in EU-Institutionen, Ministerien, Behörden und internationalen Organisationen
  • Dolmetschen auf dem freien Markt
  • Dolmetschen mit Vereidigung vor Gericht
  • Tätigkeiten in Konsulaten und Botschaften
  • Tätigkeiten im Sprachmanagement international aufgestellter Unternehmen
  • Wissenschaftlicher Werdegang mit anschließender Promotion
  • Sprachcoaching und Rhetorik

Weitere Informationen zur Dolmetschwissenschaft

Bewerbung und Einschreibung

Der Masterstudiengang Konferenzdolmetschen ist bewerbungspflichtig. Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester möglich.

1. Bewerbung über heiCO

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg:

  • Eingeschriebene Studierende der Universität Heidelberg loggen sich direkt über ihren bestehenden heiCO-Account ein.
  • Bewerberinnen und Bewerber anderer Hochschulen müssen sich zuerst im heiCO-Portal registrieren, um ihre Bewerbung zu starten.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie uns nach dem Einreichen Ihrer Bewerbung eine kurze, formlose Mitteilung mit Angabe Ihrer Sprachkombination per E-Mail an: bewerbung_makd@iued.uni-heidelberg.de 

2. Bewerbungszeitraum & Eignungstests

Der allgemeine Bewerbungszeitraum läuft vom 01. April bis zum 30. September. Für die Zulassung zum Studiengang ist das Bestehen eines Eignungstests erforderlich. Dafür stehen Ihnen zwei Termine zur Auswahl:

  1. Eignungstest im Juni:
    Testdatum: 12. & 13. Juni 2026
    Bewerbungsschluss (heiCO): 13. Mai 2026
  2. Eignungstest im September:
    Testdatum: 18. September 2026
    Bewerbungsschluss (heiCO): 26. August 2026

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen werden im Online-Bewerbungsportal abgefragt. Halten Sie folgende Unterlagen gemäß Zulassungsordnung § 2 als PDF bereit:

  • (vorläufige) Nachweis(e) des einschlägigen abgeschlossenen Studiums oder (vorläufiges) Transcript of Records
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenzen (C 2 CEFR)
  • bei internationalen Nachweisen über Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-3 entsprechend)
  • einfache Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Hinweis: Fremdsprachige Zeugnisse müssen in beglaubigter Übersetzung (Deutsch oder Englisch) vorliegen, wenn der Wortlaut im Original nicht mehrsprachig ist.
Das Transcript of Records (Studienverlauf) kann in unbeglaubigter Kopie auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Die Originale bzw. beglaubigte Kopien der Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation erforderlich.